26. April 2024

Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln

08. Oktober 2018
Bevor Mieter einen Vertrag unterschreiben, sollten sie prüfen, ob die Vereinbarungen wirksam sind oder nicht. Foto: Andrea Warnecke Bevor Mieter einen Vertrag unterschreiben, sollten sie prüfen, ob die Vereinbarungen wirksam sind oder nicht. Foto: Andrea Warnecke

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, ist an die Vereinbarungen gebunden? Das stimmt nicht immer. Viele Vermieter verwenden unwirksame Klauseln. Mieter sollten das Schriftstrück daraufhin prüfen lassen.

Neun von zehn aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Das schätzt zumindest der Deutsche Mieterbund (DMB).

In mehr als 19 Millionen Mietverträgen steckten somit Regelungen, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die laut Rechtsprechung Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Dazu gehören laut DMB oft Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind viele Mietvertragsangaben zur Wohnungsgröße falsch, Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte unwirksam geregelt.

Probleme gebe es nicht nur bei selbst geschriebenen Mietverträgen. Auch in Formularmietverträgen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen seien viele unwirksame Regelungen festgeschrieben. Das gilt auch dann, wenn sich diese Verträge «Mustermietvertrag» oder «Einheitsmietvertrag» nennen.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bevor Mieter einen Vertrag unterschreiben, sollten sie sich beraten lassen, ob die Vereinbarungen wirksam sind oder nicht. Spätestens aber, wenn der Vermieter Rechte aus dem Vertrag ableitet, muss dieser geprüft werden, empfiehlt der DMB.

zuletzt berabeitet Freitag, 20 September 2019 09:03