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info@ergeco.deFür viele Sparer waren sie ein letzter, risikoloser Rettungsanker in Nullzinszeiten: Alte, hochverzinste Bausparverträge. Nicht selten gab es auf eingezahltes Sparguthaben noch drei Prozent oder mehr Zinsen. Wenn selbst quasi risikolose zehnjährige Bundesanleihen nur noch 0,5 Prozent Rendite abwerfen, hielten Anleger ihre Bausparverträge, solange sie denn konnten.
Bislang haben sie dies in der festen Ansicht getan, dass dies auch legitim ist. Doch damit soll nun Schluss sein, hat höchstrichterlich der Bundesgerichtshof diese Woche geurteilt. Wenn Bausparverträge mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind, dürfen die Bausparkassen nach Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Nach Ansicht des Gerichts sind die Bausparkassen in der Ansparphase Kreditnehmer. Zuteilungsreif heißt, dass die Kunden ihr Recht auf ein Bauspardarlehen erreicht haben. Bei den meisten Verträgen ist das der Fall, wenn 40 Prozent der Bausparsumme erreicht sind. Den Rest gibt es dann als Kredit von der Bausparkasse.
Eigentlich soll Bausparen per se dem Zwecke dienen, Kapital für Investitionen in Wohneigentum zu schaffen. Doch einige Bausparkassen haben in früheren Jahren offensiv mit ihren hohen Zinsen geworben. So gibt es etwa alte Werbebroschüren der BHW, in denen mit dem Slogan „Mehr Zinsen auf Ihr Spargeld“ und fünf Prozent Zinsen auf Verträge mit sieben Jahren Laufzeit, ab 7.000 Deutsche Mark Guthaben geworben wird. Heute stellen die Kassen von BHW bis Wüstenrot zwar überall die „eigenen vier Wände“ markig als Hauptziel in den Vordergrund. Doch nach wie vor locken die Kassen mit Versprechen, mehr aus dem Geld der Anleger zu machen.
Ob das jedoch der Fall ist, darf bezweifelt werden. Die Guthabenzinsen liegen meist bei 0,1 bis 0,2 Prozent. Hinzu kommen bei klassischen Bausparverträgen häufig Kontoführungsgebühren oder Servicepauschalen. Die variieren zwischen den Anbietern zwar, fressen aber schnell die magere Rendite auf. Bei der LBS Bayern etwa belaufen sich diese Kosten auf 9,60 Euro, bei Schwäbisch Hall auf 12 Euro oder bei Wüstenrot auf 15 Euro, jeweils pro Jahr. Jüngst haben einige Kassen, darunter die Debeka, LBS Bayern oder Signal Iduna Bausparkasse, ebenfalls Gebühren auf bereits laufende Verträge eingeführt, sehr zum Argwohn der Verbraucherschützer. Die Kassen begründen diesen Schritt mit dem Verweis auf die anhaltenden Niedrigzinsen und dem Kollektivgedanken des Bausparprinzips.