26. April 2024

Crowdinvesting ist für Kleinanleger sehr gefährlich

30. August 2018
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Verbraucherschützer sehen Crowdinvesting mit einem sehr kritischen Blick: Viele Kleinanleger wissen im Vorfeld nur wenig über die Geldanlage – und nehmen mitunter hohe Risiken in Kauf.

Die Idee ist an sich charmant und seit Jahren gängige Praxis: Kleininvestments in Unternehmen oder Immobilien für jedermann. Das alles funktioniert über eine Online-Plattform ohne Bankbürokratie und -gebühren. Die Rede ist vom Crowdinvesting. Zündet das Vorhaben, bekommen Investoren, zumeist Kleinanleger, Zinsen oder werden am Gewinn beteiligt. Alle notwendigen Informationen über die Anlagen sollen im jeweiligen VermögensanlagenInformationsblatt (VIB) aufgeführt sein. Nach einer vom baden-württembergischen Verbraucherschutzministerium bei der Universität Bamberg in Auftrag gegebenen Studie klären diese Informationsblätter oftmals nicht richtig auf.

„Einerseits fehlen relevante Informationen zu Chancen und Risiken der Crowdinvesting-Produkte. Andererseits wird bei den Verbrauchern durch das VIB trotz des Informationsmangels die Illusion erzeugt, gut über das Produkt informiert zu sein. Die Studie spricht hierzu eine deutliche Sprache“, so Ressortchef Peter Hauk (CDU). Es wurden rund 400 Investments unter die Lupe genommen. Das Portal Crowdinvest.de beziffert das bisher vermittelte Volumen auf rund 442 Millionen Euro, davon flossen 225 Millionen Euro allein in den Bereich Immobilien. Dazu schreibt Studienautor Andreas Oehler vom Lehrstuhl für Finanzwirtschaft: „Vielen Kleinanlegern dürfte hierbei allerdings kaum klar sein, dass sie nur deswegen den Zugang zu diesen Immobilienprojekten erhalten, weil Banken und Projektentwickler nicht bereit waren, die damit verbundenen Risiken in ihre eigenen Bilanzen zu nehmen.“

Verbrauchern liegen nur einseitige Informationen vor

Verbraucherschützer sehen Crowdinvesting mit einem sehr kritischen Blick. „Das ist eine Geldanlage, über die der Verbraucher im Vorfeld wenig weiß. Er hat nur die Information des Anbieters mit dessen Ziel, die Geldanlage zu verkaufen“, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Außerdem finde keine Preisbildung über den Markt statt. Hauk fordert, die Crowdinvesting-Plattformen künftig unter die Aufsicht der Finanzaufsicht Bafin zu stellen. Und als Konsequenz der Erhebung soll seiner Auffassung zufolge gleichfalls über eine Prospektpflicht nachgedacht werden.

Wer beispielsweise über eine Plattform per Nachrangdarlehen weniger als 2,5 Millionen Euro einsammelt und die Beteiligung pro Anleger auf maximal 10.000 Euro deckelt, muss den Angaben zufolge bislang keinen Verkaufsprospekt erstellen. Banken oder Wagniskapitalgeber erhalten bei Investitionen in der Regel ein Mitspracherecht. Schwarmanleger haben das nach Auskunft von Verbraucherschützern allerdings nicht. Das Standardinvestmentmodell sind nachrangige Darlehen; im Insolvenzfall erhalten zunächst alle anderen Gläubiger ihr Geld. Das Verlustrisiko ist hier also deutlich höher.

zuletzt berabeitet Freitag, 20 September 2019 09:02