26. April 2024

Bis zu 7.500 Euro KfW-Fördermittel für Kontrollierte Wohnraumlüftung

31. Juli 2018
Kontrollierte Wohnraumlüftung Kontrollierte Wohnraumlüftung

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Hauseigentümer bei Nachrüstung einer Lüftungsanlage Fördermittel von der KfW-Bank beantragen. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ fördert die KfW entweder mit einem Zuschuss oder mit einem Kredit bestimmte Anlagen für die Kontrollierte Wohnraumlüftung.

Mit dem Zuschuss „Energieeffizient Sanieren (Kredit 151 und 152)“ (alle Details dazu hier) werden 10 Prozent der Gesamt­sanierungs­kosten abgedeckt, insgesamt bis zu 5.000 Euro je Wohneinheit. Alle Ein- und Zweifamilienhäuser, für die bis zum Jahr 2002 ein Bauantrag gestellt wurde, können von der Förderung für Lüftungsanlagen profitieren. So können die Bewohner nicht nur saubere Luft in ihrer Wohnung genießen, sondern dank Kontrollierter Wohnraumlüftung sowie durch die integrierte Wärmerückgewinnung auch Heizkosten sparen. Im Rahmen dieses Programms aus der Familie der KfW-Förderprogramme für Privatpersonen können die Haus­eigen­tümer jeweils zwischen einem Investition

s­zuschuss oder einem Darlehen mit äußerst günstigen Konditionen wählen.

Auch wenn die Nachrüstung der Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme umgesetzt wird, kann auf die KfW-Förderung zurückgegriffen werden. Für sogenannte Maßnahmenpakete stehen jedoch mehr Fördermittel zur Verfügung. So gibt es beispielsweise für die Nachrüstung von Lüftungsanlagen ein spezielles Lüftungspaket, welches genutzt werden kann, wenn der Einbau der Lüftungs­anlage mit einer weiteren förder­fähigen Maßnahme kombiniert wird, die an der Gebäude­hülle vorgenommen wird.

Wer dabei die Sanierung mit eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit durch die Fördermaßnahme „Lüftungspaket“ erhalten bzw. 15 Prozent der förderfähigen Kosten (50.000 Euro), berichtet das Online-Magazin rolf-kleinfeld.de in einem Beitrag. Es wird jedoch nicht jede Lüftungsanlage gefördert, denn zu den förderfähigen Anlagen gehören beispielsweise bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Die Förderungen müssen vor Beginn einer Sanierung bei der KfW beantragt werden, wobei auch die Einbindung eines Experten aus dem Bereich Energie-Effizienz notwendig ist, der die nötigen Bescheinigungen und Anträge erstellt. Neben dem Lüftungspaket wird auch ein Heizungspaket zur Modernisierung von Heizungsanlagen gefördert. Auch hier kann der Energie-Experte Sie beraten, ob Ihr Sanierungsvorhaben förderfähig ist, do dass die Abwicklung für Sie in beiden Fällen relativ entspannt abläuft.

zuletzt berabeitet Freitag, 17 August 2018 11:11